Zum 01. Mai dieses Jahres wurde das Deutschlandticket eingeführt, welches im gesamten Bundesgebiet zur Nutzung der Verkehrsmittel im Öffentlichen Personennahverkehr berechtigt.
Als Schulwegkostenträger ist der Landkreis Südwestpfalz nach dem Schulgesetz verpflichtet, während der Schulzeit für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zur Schule zu sorgen, wenn der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Diese Aufgabe wird vorrangig durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel erfüllt.
Für das laufende Schuljahr war zum genannten Stichtag 01. Mai eine Umstellung der bisherigen VRN-Schülertickets auf das neue Deutschlandticket erforderlich. Die so umgestellten Tickets haben eine Gültigkeit bis zum 31. Juli 2023 und damit bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Die Tickets für das neue Schuljahr 2023/2024, das am 04. September 2023 beginnt, werden ebenfalls in Form des Deutschlandtickets ab September vom Landkreis Südwestpfalz bereitgestellt.
Vor der Einführung des Deutschlandtickets wurde nach den bis dahin gültigen Tarifbedingungen des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) den anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern als günstigster Tarif jeweils eine Ausbildungs-Jahreskarte ausgegeben. Diese Jahreskarten waren nach den Tarifbestimmungen jeweils vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres gültig. Somit hat das VRN-Ticket bislang auch die Sommerferien abgedeckt.
Nach der bundesweiten Einführung des Deutschlandtickets wurde dieses auch in die Tarifstruktur des VRN als nun günstigste Tarifposition aufgenommen. Ausgestaltet ist das Deutschlandticket als Monatsticket. Der Monat August 2023 fällt in unserem Bundesland vollständig in die Sommerferien.
Wie auch bei den Städten Pirmasens und Zweibrücken darf, entgegen der bisherigen Möglichkeit beim Jahresticket, das Deutschlandticket im August somit nicht mehr kostenfrei durch den Landkreis zur Verfügung gestellt werden. Das Deutschlandticket zu beschaffen und den Schülerinnen und Schülern für einen Monat ohne Schulbetrieb bereitzustellen, wäre eine freiwillige Leistung und Ausgabe. Unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten ist dies in der aktuellen Haushaltssituation des Landkreises nicht zulässig. Die Verwaltung bittet hierfür ausdrücklich um Verständnis.
Wollen Schülerinnen und Schüler im August öffentliche Verkehrsmittel nutzen, müssen sie gegebenenfalls selbst schnellstmöglich (bis spätestens 10.07.) ein Deutschlandticket bestellen und rechtzeitig auch wieder kündigen. Ein Lichtbild ist hierzu nicht mehr erforderlich. Nähere Informationen hierzu können der Homepage des VRN unter www.vrn.de entnommen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass das Ticket bis spätestens 10.08. mit Wirkung zum Ende des Monats August gekündigt sein muss, um das Abo nicht ungewollt kostenpflichtig fortzuführen.
Für entsprechende Rückfragen hierzu steht die Kreisverwaltung unter Telefon-Nummer 06331/ 809-113 zur Verfügung.